Fasten ist mehr als Verzicht

Es ist eine wahrhaft geheime Quelle der Kraft



Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung, Vertrag
Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Veranstalterin den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.


2. Zahlung

Die Anzahl der Teilnehmer für die Fastenkurse ist begrenzt. Ihr Platz wird verbindlich reserviert, sobald die Buchungsbestätigung erhalten haben. Diese enthält auch die Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto zu begleichen ist. 

3. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.  Anreise, Abreise, Kurtaxen oder gebuchte Extraleistungen sind nicht Bestandteil der Fastenwoche und erfolgen auf eigene Kosten.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen, eine vorzeitige Abreise oder Abbruch der Fastenwoche  bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.


4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
Folgende Stornobedingungen gelten:

Fasten am Wohnort: Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung, danach werden 50% der Veranstaltungskosten fällig, es sei denn, es wird ein Ersatz durch den/die Teilnehmerin*in gefunden.

Fasten im Kloster Weltenburg: Kostenfreie Stornierung bis 14 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Danach werden 100% der Kosten fällig, es sei denn, es wird ein Ersatz durch den/die Teilnehmerin*in gefunden.


5.  Rücktritt durch die Veranstalterin
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der/die Teilnehmerin*in umgehend informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter der/die Teilnehmerin*in unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Der/Die Teilnehmerin erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer  die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

Die Veranstalterin behält sich vor - bei eigener dringlicher Verhinderung - eine Ersatzfastenleiter*in zu stellen. Dies begründet keine Ersatzforderungen.


6. Körperliche Anforderungen
Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.
Voraussetzung für Teilnahme an der Fastenwoche ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für körperliche Bewegung (täglich ca. 3 Stunden). Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel bitte vorher einen Arzt zu konsultieren. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, vor der Fastenwoche einen Gesundheitsfragebogen zu beantworten. Diese Fragen stellen sicher, dass ich auf individuell vorliegende Indikationen Rücksicht nehmen kann und Sie bestens durch Ihre Fastenzeit begleite. Der Fragebogen verbleibt ausschließlich beim Veranstalter und wird nicht an Dritte weitergegeben.
Erfüllt ein Teilnehmer nicht die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzung für die Teilnahme an der Fastenwoche und kommt es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit, so haftet der Veranstalter hierfür nicht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.


7. Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung in der vertraglich vereinbarten Unterkunft ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seiner Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter  von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.
Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Teilnehmer innerhalb von 2 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwoche unter der Adresse, Stephanie Wossilus, In den Kirschen 69, 80992 München, fasten@mailbox.org  zu melden (Ausschlussfrist). Nach Ablauf dieser Frist kann ein Teilnehmer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.

8. Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im ausgewiesenen Preis nicht enthalten ist.


9. Schlussbestimmungen
Unser AGB gelten für Veranstaltungen im In- und Ausland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bamberg, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.